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    Dieselfloater als ein Mittel zur Herstellung von Versorgungssicherheit

Angesichts der rasanten Preissteigerungen für Diesel hatten wir bereits im Januar den Einsatz einer Preisgleitklausel in Form eines Dieselfloaters empfohlen. Nach dem zwischenzeitlichen Preistief von 106,1 im November 2020 stiegen die Preise sukzessive bis auf 166,41 im Februar 2022 (Quelle: MWV). Mitnichten also ausschließlich eine Entwicklung der letzten Wochen. Wir gehen daher von einer weiteren Steigerung aus, mindestens aber von einer Preiskonsolidierung auf diesem hohen Niveau.

Natürlich führen diese Kostensteigerungen unweigerlich zu weiteren Kostensteigerungen und ggf. Kapazitätsengpässen bei Transporten. Für die Transportunternehmen eine heikle Situation, da die Kostensteigerungen unter Umständen nicht unmittelbar an die Kunden weitergegeben werden können und zu riskanten Zahlungsengpässen führen können. Es ist daher wichtig, dass Sie aktiv werden und eine Lösung für dieses Problem finden, um nicht deshalb in Lieferschwierigkeiten zu geraten. 

Ein richtiger Ansatz ist hier die Vereinbarungen eines variablen individuellen Dieselfloaters mit Ihrem Dienstleister – schließlich liegen die anteiligen Rohstoffkosten an der Nettofrachtrate bei bis zu 30 %. Bereits bestehende Dieselfloater sollten jetzt gegebenenfalls aktualisiert werden. 

Richtig angewandt hat der Dieselfloater viele Vorteile – er kann individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden, erhöht die Kostentransparenz und Planungssicherheit und minimiert das Kostenrisiko, für Sie und Ihren Dienstleister. Eine faire Lösung also. Auf diesem Weg sorgt diese Art der preislichen Anpassung auch für Versorgungssicherheit.

 Als Einkäufer sollten Sie einen eigenen Dieselfloater bei Preisanfragen vorgeben. So stellen Sie sicher, dass alle Dienstleister auf Basis des gleichen Floaters kalkulieren und die Preise wirklich vergleichbar sind.

 Nutzen Sie diese 6 Stellhebel für eine saubere Kalkulation: 

  1. Passenden Anteil der Treibstoffkosten bestimmen: Im Nahverkehr oder Sammelgut betragen die anteiligen Treibstoffkosten ca. 12 bis 20%, im Fernverkehr oder Ladungsverkehr eher 25 bis 30%. Demnach sind in einer Frachtrate von 100 EUR also 12 EUR im Nahverkehr bzw. 25 EUR im Fernverkehr für Treibstoff enthalten. Je höher also der relative Anteil, desto höher die absolute Preisanpassung. 
  2. Index definieren: Legen Sie einen festen Index als Bezugswert fest. Aktuelle Dieselpreisinformationen als Index finden Sie zum Beispiel beim statistischen Bundesamt (https://www.bgl-ev.de/images/downloads/dieselpreisinformation.pdf) oder beim Mineralölwirtschaftsverband (https://en2x.de/service/statistiken/verbraucherpreise/)
  3. Passende Nulllinie festlegen: Der Nullwert der Kalkulation sollte so gewählt werden, dass er zu den aktuellen und zu erwarteten Dieselpreisen passt. Der Wert kann später im Einvernehmen mit dem Dienstleister neu festgelegt werden, wenn sich der Wert zu weit von den tatsächlichen Dieselpreisen entfernt hat.
  4. Passenden Basiszeitraum für die Berechnung des Dieselzu-/ abschlags festlegen: Die Kalkulation bezieht sich in der Regel auf den Mittelwert eines Vormonatszeitraumes als Basis. Üblich sind Basiszeiträume von 1 bis 3 Monaten. Je kürzer der Basiszeitraum desto sensibler die Mittelwertanpassungen. 
  5. Passenden Zeitraum für die Anpassungen festlegen: Unabhängig vom Basiszeitraum kann die Anpassung z.B. wöchentlich, monatlich oder alle 3 Monate erfolgen. Auch längere Zeiträume sind denkbar. Je kürzer der Zeitraum, desto höher ist der administrative Aufwand für die Beteiligten. 
  6. Passende Preisschritte für die prozentuale Anpassung festlegen: Üblicherweise sollte sich der Dieselpreis dauerhaft (also als Mittelwert über den Basiszeitraum) um mindestens >=5 Eurocent verändern, damit eine prozentuale Anpassung durchgeführt wird. Kleinere Stufungen sind möglich, führen aber ggf. zu einem erhöhten administrativen Aufwand für die Beteiligten.

 

TIPP: 

 

Achten Sie darauf, dass der Dieselfloater entstehungsgerecht lediglich auf die Netto-Frachtrate (ohne Maut) berechnet wird und nicht auf eventuelle Zuschlagsätze für Services und sonstige Leistungen.